Digitale Barrierefreiheit: jetzt Vorbereitung auf den European Accessibility Act (EAA) starten

Lesedauer: 4 Minuten

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere Betreiber von Onlineshops und digitalen Dienstleistungen. In diesem Artikel erfährst Du, was das BFSG für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Du die Anforderungen erfolgreich umsetzen kannst.

Was ist das BFSG?

Das BFSG wurde im Juli 2021 verabschiedet und setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, digitale Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Nach der Übergangsphase müssen alle ab dem 28. Juni 2025 in Umlauf gebrachte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.

Das Wichtigste zum BFSG zusammengefasst

  • Verpflichtung ab 10 Beschäftigten: Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitenden digitale Barrierefreiheit umsetzen.
  • Behörden und öffentliche Ämter: Für diese Einrichtungen gelten die Regelungen bereits – hier besteht schon seit Längerem eine gesetzliche Verpflichtung.
  • EU-weite Umsetzung: Das BFSG basiert auf dem European Accessibility Act (EAA), der die Richtlinie (EU) 2019/882 in nationales Recht überführt. Weitere Informationen finden sich auf der Website der Europäischen Kommission.
  • Leitlinien (WCAG 2.1 Level AA): Zur Einhaltung der Barrierefreiheit gilt es, sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1 (Level AA) zu orientieren. Die offiziellen Richtlinien sind beim World Wide Web Consortium (W3C) einsehbar. Zusätzliche Anforderungen regelt die EN 301 549.

 

Welche digitalen Angebote im B2C-Bereich sind betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) greift bei nahezu allen Online-Angeboten, die sich an Privatkund:innen richten. Dazu zählen unter anderem:

  • E-Commerce: Online-Shops und Marktplätze
  • Bank- und Finanzdienstleister: Online-Banking und Banking-Apps
  • Telekommunikationsanbieter: Mobilfunk, Internet und VoIP-Dienste
  • Transport- und Reiseunternehmen: Fluggesellschaften, Bahnbetreiber und Buchungsportale
  • Elektronische Bücher & Medien: E-Reader-Angebote und Streaming-Plattformen
  • Öffentliche Dienstleistungen mit digitalem Zugang: Energieversorger und weitere staatliche oder kommunale Angebote
  • Hersteller digitaler Produkte & Software: Unternehmen, deren Lösungen in den oben genannten Bereichen eingesetzt werden

Betroffen sind dabei sämtliche Webseiten, Kampagnenseiten sowie online verfügbare Dokumente (z. B. PDFs, Videos, Formulare).

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sind laut barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de teilweise ausgenommen.

Welche Anforderungen stellt das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) definiert klare Vorgaben für eine uneingeschränkt nutzbare Website oder App. Diese Anforderungen lassen sich in technische Aspekte und Struktur/Bedienbarkeit unterteilen:

1.    Technische Anforderungen:

  • Textalternativen: Bilder und Grafiken benötigen Alternativtexte (ALT-Tags), damit Screenreader sie interpretieren können.
  • Tastatur-Navigation: Alle Funktionen müssen ohne Maus, nur per Tastatur, bedienbar sein.
  • Ausreichende Kontraste: Das Kontrastverhältnis für Texte sollte mindestens 4,5:1 betragen; Farben dürfen nicht das einzige Unterscheidungsmerkmal sein.
  • Klare Navigation: Menüführungen müssen übersichtlich und einheitlich gestaltet sein.
  • Formulargestaltung: Beschriftete und verständliche Eingabefelder erleichtern das Ausfüllen.
  • Flexible Schriftgrößen: Nutzer:innen sollten die Schriftgröße bis zu 200 % erhöhen können, ohne dass Inhalte verzerrt werden.
  • Barrierefreie Schriftarten: Schwierige oder rein dekorative Fonts sind zu vermeiden.
  • Responsive Design: Inhalte müssen auf Desktop, Tablet und Smartphone barrierefrei dargestellt werden.
  • Keine Barrieren durch dynamische Inhalte: Pop-ups, Slider und Animationen müssen abschalt- oder pausierbar sein.

2.   Anforderungen für die Struktur und Bedienbarkeit:

  • HTML-Überschriftenhierarchie: Logische Reihenfolge von H1 bis H6 für eine bessere Orientierung – auch wichtig für SEO.
  • ARIA-Labels und Landmarks: Zusätzliche Attribute und semantische Strukturen (z. B. role oder aria-label), damit Screenreader Navigationselemente erkennen.
  • Konsistente Navigation: Einheitliche Menüführung und klare Struktur sorgen dafür, dass alle Nutzer:innen sich zurechtfinden.
  • Fokus-Management: Keine unvorhergesehenen Sprünge während der Tastaturbedienung.
  • Visuelle Hervorhebung: Links, Buttons und andere aktive Elemente sollten klar erkennbar sein.

Diese Richtlinien basieren unter anderem auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA) und stellen die Grundlage für eine barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote dar.

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Vorteile der digitalen Barrierefreiheit

Die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen bringt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch zahlreiche weitere Vorteile:

  • Erweiterung der Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen können Deine Angebote uneingeschränkt nutzen.
  • Verbesserte Benutzererfahrung: Eine barrierefreie Gestaltung kommt allen Nutzern zugute.
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): Barrierefreie Websites werden von Suchmaschinen oft besser bewertet.
  • Imagepflege: Dein Unternehmen zeigt gesellschaftliche Verantwortung und stärkt sein Ansehen.

Fazit: Gemeinsam zur digitalen Barrierefreiheit

Der European Accessibility Act (EAA) und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden die Regeln für Unternehmen verändern und digitale Barrierefreiheit zur Pflicht machen. Da diese Umstellung viel Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen wird, ist eine frühzeitige Vorbereitung entscheidend.

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